12. März 2010  
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04.02.2010 Kreistag


Verwaltungsbericht
für den Kreistag am 4. Februar 2010

Dezernat I

Dezernat II

Dezernat III


Dezernat I

Stabsstelle Regionalentwicklung

Erarbeitung eines Regionalen Nahverkehrsplanes für die Region Westmecklenburg und Bildung eines ÖPNV-Beirates

Der Vorstand des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, dass für die Region Westmecklenburg ein Regionaler Nahverkehrsplan erarbeitet werden soll.
Dieser Regionale Nahverkehrsplan besteht aus einem regionalen Teil und den fünf eigenständigen Nahverkehrsplänen der Gebietskörperschaften Landeshauptstadt Schwerin, Hansestadt Wismar und den Landkreisen Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim.
Der Regionale Planungsverband hat die Erarbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes ausgeschrieben, die Angebote gemeinsam mit den Gebietskörperschaften bewertet und den Auftrag an das Planungsbüro für Verkehr Berlin vergeben.
Die Kosten für die Erarbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes trägt der Regionale Planungsverband.

Zur Unterstützung und Begleitung des Planungsbüros bei der Erarbeitung der einzelnen kreislichen Nahverkehrspläne sollen ÖPNV-Beiräte gebildet werden.

Diese sollten sich wie folgt zusammensetzen:

  • Vertreter der betroffenen Fachämter der Kreisverwaltung
  • je ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen, möglichst das Mitglied, welches auch der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes angehört
  • Vertreter der beiden kommunalen Verkehrsunternehmen (SGS Bus und Reisen GmbH Schwerin und Reisedienst Parchim GmbH)
  • Vertreter der im Kreis tätigen Bahnunternehmen (ODEG und OLA)
  • der Behindertenbeauftragte des Landkreises (stellvertretend für die Behindertenvereine und Selbsthilfegruppen im Landkreis)

In der Kreisverwaltung wird die Erarbeitung des kreislichen Nahverkehrsplanes durch die Stabsstelle Regionalentwicklung und das Straßenverkehrsamt begleitet.

Die Nahverkehrspläne setzen sich aus drei modularen Bausteinen zusammen:

  • Baustein A: Bestandsaufnahme (wird gegenwärtig durchgeführt)
  • Baustein B: Analyse und Prognose
  • Baustein C: Planung (u. a. abhängig von Entscheidungen zur Kreisgebietsreform)

Am Ende des gesamten Prozesses, voraussichtlich 2011, wird jede Gebietskörperschaft ihren eigenen Nahverkehrsplan beschließen und der regionale Teil wird durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen.


Aktueller Stand (20.01.10) der Umsetzung der Breitbandstrategie im Landkreis Parchim (Status der Förderung)

1. Gemeinden, die einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid erhalten haben:

  • Goldberg, Amt Goldberg Mildenitz
  • Friedrichsruhe, Amt Crivitz
  • Granzin, Amt Eldenburg Lübz
  • Herzberg, Amt Eldenburg Lübz

2. Anträge werden zur Zeit in der Kommune beraten:

  • Werder, Amt Eldenburg Lübz
  • Zölkow, Amt Parchimer Umland
  • Lübz, Amt Eldenburg Lübz
  • Dobin am See, Amt Ostufer Schweriner See
  • Gneven, Amt Ostufer Schweriner See

3. Aufruf an Unternehmen zur Realisierung Breitband (veröffentlicht im Internet)

  • Plate/Consrade, Amt Banzkow
  • Crivitz, Amt Crivitz
  • Bülow, Amt Crivitz
  • Tramm, Amt Crivitz
  • Wahlstorf, Amt Eldenburg-Lübz
  • Diestelow, Amt Goldberg-Mildenitz
  • Techentin, Amt Goldberg-Mildenitz

Zwischenbericht EU-Projekt ParMa - Regionales Übergangsmanagement im Landkreis Parchim

Die Arbeit mit und für die wichtigsten Akteure:
Die wichtigsten Akteure am Übergang Schule-Beruf sind identifiziert, kennen uns und nehmen uns als kompetente und hilfsbereite Partner wahr. Neben den Institutionen/Schulen etc. wurden ca. 120 Eltern, ca. 120 Unternehmen persönlich eingebunden und 911 Schüler/-innen befragt. Darüber hinaus wurden rund 1200 Erziehungsberechtigte durch einen „Eltenbrief“ kontaktiert, um die Genehmigung für die Befragung zu bekommen. Die Arbeit mit den Eltern wird in 2010 weiter intensiviert. Schon diese von uns erstellte Übersicht hat so manchem politischen Entscheidungsträger die Augen geöffnet und als Argument für die Notwendigkeit der Einführung eines Systems des Regionalen Übergangsmanagements gedient.

Aus den uns mitgeteilten Handlungsbedarfen und Problemfeldern waren die folgenden die wichtigsten und wurden von uns weiter bearbeitet:

Forderung:
Der Landkreis benötigte eine zentrale Informationsplattform, auf der Eltern, Lehrer/-innen und Schüler/-innen alles finden, was beim Übergang Schule-Beruf wichtig ist, unter anderem auch Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der Region, aktuell und übersichtlich.
Dies wurde von uns mit dem Webportal www.ausbildungsnetz-parchim.de realisiert.
Das Webportal enthält ferner auch alle Funktionen, die im Projektantrag geplant waren. Vor allem die Übersicht über Kompetenztests und Hilfsmaterialien für Lehrer/-innen sind besonders umfangreich und nützlich. Insgesamt waren bis 31.12.2009 über 2500 Besucher in dem Webportal mit über 62.000 Seitenzugriffen!
Darüber hinaus wurde die Broschüre „Wege in den Beruf“ in Deutsch und Russisch veröffentlicht und an allen relevanten Stellen ausgelegt und in den Schulen an Eltern und Schüler verteilt.

Forderung:
Schule und Wirtschaft müssen enger zusammenarbeiten und mehr Gelegenheit haben, sich auch persönlich kennen zu lernen.
Hierzu dient der Ende 2008 von uns gegründete Arbeitskreis Schule-Wirtschaft, der inzwischen über 100 Interessenten/Mitglieder zählt. Der Arbeitskreis wurde im Rahmen des Netzwerkes Schule-Wirtschaft Ostdeutschland zum Pilotarbeitskreis gewählt und vom Verkehrsministerium, Referat Aufbau Ost, gefördert und u.a. auf Bundesebene zu einer Podiumsdiskussion als Experten eingeladen.
Seither wurden zwei Kooperationsvereinbarungen zwischen einer Schule und zwei Unternehmen unterzeichnet.

Forderung:
Die Berufsbilder, die in der Region nachgefragt werden, müssen bekannter gemacht und teilweise ihr Image bei den Jugendlichen verbessert werden. Die Auswahl aus 365 Ausbildungsberufen, von denen die allermeisten im Landkreis Parchim nie angeboten werden, ist für Jugendliche, Eltern und Lehrer zu verwirrend. Das Parchimer Ausbildungsnetz möchte daher die in der Region am häufigsten nachgefragten Berufe besser bekannt machen.
Dies wurde durch die Zusammenstellung der „Top 40“ Ausbildungsberufe der Region mit jeweils einer Kurzbeschreibung im Webportal umgesetzt, sowie durch die regelmäßige Veröffentlichung von „Berufsbilder des Monats“ auf der Internetseite des Landkreises sowie in der Presse.

Forderung:
Schule muss praxisnaher vorbereiten.
Hierzu gaben wir im Bildungsministerium den ersten Impuls dazu, die BO-Kontaktlehrer/-innen (BO-Berufsorientierung) flächendeckend praxisnah weiter zu bilden. Doch erst als auch aus der Wirtschaft das gleiche Anliegen an das Bildungsministerium herangetragen wurde und gleichzeitig überraschend eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden konnte, wurde diese Maßnahme ausgeschrieben: Ab Frühjahr 2010 werden alle BO-Kontaktlehrer/-innen in MV eine 40-stündige Weiterbildung erhalten.
Wir initiierten für die Landkreise Parchim und Ludwigslust einen Transferworkshop „Praxislernen“, an dem über 30 Lehrer teilnahmen. Ergebnis: 2 weitere Schulen werden in 2010 eine Form des Praxislernens einführen.
Wir haben eine Schule als Pilotschule ausgewählt und „probieren“ mit dieser gute Praktiken aus anderen Regionen/Ländern aus. Erstes wichtiges Ergebnis: Die Schule hat durch unsere Initiative unter Moderation von BOSS Mitteldeutschland mit dem gesamten Kollegium erstmals ein integriertes, schuleigenes Berufsorientierungskonzept erarbeitet, welches jetzt in einen konkreten Maßnahmenplan überführt wird. Außerdem wurde in dieser Schule auf Wunsch des AWT-Lehrers für alle Schüler/-innen ab der 7. Klassenstufe der Berufswahlpass eingeführt. Die Finanzierung konnte durch ein Sponsoring aus unserem Arbeitskreis Schule-Wirtschaft gesichert werden.
Der Schulleiter steht für Vorträge hier in der Region zur Verfügung. Für das Jahr 2010 ist angedacht, eine weitere Schule (Förderschule) als Pilotschule auszuwählen.

Forderung:
Es gibt in der Region zu viele kleine BO-Veranstaltungen mit immer weniger Teilnehmern (Schülern/-innen) und immer mehr frustrierten Ausstellern (Unternehmen).
Am 10. September 2010 wird, von ParMa initiiert und organisiert, erstmals eine gemeinsame BO-Messe in der Diskothek FLAME in Parchim stattfinden, zu der sich bereits über 60 interessierte Unternehmen angemeldet haben.

Forderung:
Man weiß zu wenig über das Berufswahlverhalten von Schülern/-innen.
Hierzu hat die Koordinierungsstelle ParMa 911 Schüler/-innen online (mit Hilfe des Webportals www.ausbildungsnetz-parchim.de) befragt. Die Befragungsergebnisse werden von uns im Rahmen von Vorträgen häufig abgefragt (z.B. Landes-Arbeitskreis Schule-Wirtschaft, Zukunftstag „Girls‘ Day“ der parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung MV, Jugendpolitische Konferenz etc.). Außerdem werden die Ergebnisse im Bildungsbericht veröffentlicht, der als Arbeitsversion bereits digital zur Verfügung steht und Ende Januar 2010 in den Druck geht.

Forderung:
Eltern müssen besser informiert werden, weil sie über 60 Prozent der Berufswahlentscheidungen von Jugendlichen maßgeblich beeinflussen.
Hierzu haben wir zunächst einen Kreativ-Workshop veranstaltet, auf dem erarbeitet werden sollte, wie und wo man die Eltern erreichen kann und welche Informationen sie benötigen.
Ergebnisse:
a) In Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar, Fachber. Kommunikationsdesign, wird eine Kampagne entwickelt, die das Ziel hat, Eltern ihre wichtige Rolle bewusst zu machen. Ergebnisse werden für Ende Februar 2010 erwartet.
b) Die Koordinierungsstelle ParMa besuchte diverse Elternabende an Schulen im Landkreis Parchim und Sitzungen von Elternratsvertretungen, um vor allem das Ausbildungsnetz aber auch die Arbeit der Koordinierungsstelle bekannt zu machen. Erreicht wurden ca. 120 Eltern, überwiegend der Abgangs- und Vorabgangsklassen. Diese Informationen wurden von den Eltern sehr positiv und interessiert aufgenommen.

Forderung:
Träger der Jugendhilfe haben nicht genügend (finanzielle) Ressourcen, um sich verstärkt in der Berufsorientierung benachteiligter Jugendlicher zu engagieren.
Hierzu haben wir einen Projektantrag im Rahmen von STÄRKEN vor Ort erarbeitet und erfolgreich eingereicht. Bei der Auswahl der Projekte hat ParMa eine Stimme im Begleitausschuss. Damit das Programm möglichst schnell umgesetzt werden konnte, hat aus unserer Koordinierungsstelle ein Teammitglied kommissarisch die Koordination von STÄRKEN vor Ort in 2009 (in Absprache mit dem DLR) übernommen. Der Vorteil war, dass ParMa großen Einfluss auf die Auswahlkriterien nehmen konnte und bei den bewilligten Projekten inzwischen sehr „beliebt“ ist. Bei einigen Akteuren hat das Programm wirklich bewirkt, das „Eis“ zu brechen, weil erkannt wurde, dass ParMa wirklich etwas bewegen kann.


Bauordnungsamt

Schwerpunkte aus der Tätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Mit Wirkung vom 01.01.2009 trat das „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ (Erneuerbare – Energien – Wärmegesetz – EEWärmeG, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36 vom 18. August 2008, S. 1658 ) in Kraft. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist zuständige oberste Landesbehörde für das Gesetz.
Entsprechend einer Information des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern vom 14.12.2009 ist vorgesehen, die Zuständigkeit für den Vollzug der Rechtsnorm auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Die Anwendung des Konnexitätsprinzips wird grundsätzlich von der Landesregierung bejaht, entsprechend einer ersten Ermittlung soll der jährliche Arbeitsaufwand jedoch lediglich ca. 1000h in M-V betragen.
Aus der Sicht der Geschäftsstelle des Landkreistages M-V besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Umsetzung des EEWärmeG und den Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden, so dass eine Aufgabenübertragung auf diese Behörden erwogen wird. Andererseits rechtfertigt der durch das Wirtschaftsministerium des Landes M-V ermittelte, relativ geringe Arbeitsaufwand nicht die effektive Übertragung auf die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bis zum 31.01.2010 sind die Landkreise gebeten worden, sich zum Sachverhalt zu äußern. Es wird diesseits ebenfalls die Ansicht vertreten, dass aufgrund des ermittelten Arbeitsaufwandes eine effektive Aufgabenübernahme nicht erfolgen kann.

Erfreulich ist, dass der Anteil erteilter Baugenehmigungen im Jahre 2009 auf 544 stieg und gegenüber dem Vorjahr sich noch um 1,3% erhöhte, obwohl die Finanz- und Wirtschaftskrise eine derartige Entwicklung nicht unbedingt vermuten ließ. Da die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises für Bauvorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz lediglich die planungsrechtliche und statisch/konstruktive Prüfung für das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in Schwerin als zuständige Genehmigungsbehörde vornimmt, liegt der Anteil erteilter Baugenehmigungen noch um einiges höher.
Eine detaillierte, statistische Auswertung der in der unteren Bauaufsichtsbehörde im Jahre 2009 durchgeführten Genehmigungsverfahren erfolgt bis zum 31.01.2010.
Bauliche Anlagen sind durch den Eigentümer so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden ( § 3 der Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern). Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hat mit einem immer größeren Aufwand darüber wachen, dass die Forderungen erfüllt werden. Im Jahre 2009 mussten dazu 46 Verfahren eingeleitet werden, Schwerpunktbereich bildet das Amt Eldenburg mit allein 18 Verfahren.
Wie bereits im Verwaltungsbericht für den Kreistag am 15.10.2009 dargestellt wurde, nimmt leider auch der Anteil der Bürger immer mehr zu, die nicht mehr in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel zur bautechnischen Sicherung ihres Gebäudeeigentums aufzubringen. Zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung veranlasst in diesen Fällen die untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen von Ersatzvornahmen, dass die Gefährdung beseitigt wird. Per 31.12.2009 mussten dazu Haushaltsmittel in Höhe von 20.216,- Euro (2008: 24.922,17 Euro) ausgegeben werden.


Dezernat II

In den letzten Tagen und Wochen stehen die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Damit Berufs- und Schülerverkehr freie Fahrt haben, teilen die 24 Straßenwärter die Schichten auf den zwölf Fahrzeugen mit Schiebeschild und Streuaufsatz für Feuchtsalz. Seit Anfang des Jahres sind die Mitarbeiter der Meistereien in Crivitz, Dargelütz und Lübz fast täglich im Einsatz. Allen, die vergessen hatten, dass Schnee und Eis zu dieser Jahreszeit dazu gehören, wird dieser Winter im Gedächtnis haften bleiben.
In den vergangenen Jahren waren die Meistereien während des Winterhalbjahres durchschnittlich an 30 bis 40 Tagen im Winterdiensteinsatz. Bis Mitte Januar waren es in dieser Winterdienstperiode schon 30 Einsatztage.
Hier gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisstraßenmeisterei für ihre Einsatzbereitschaft und für die Aufgabenerfüllung unter widrigsten Bedingungen.
Aus der Presse war zu entnehmen, dass es Engpässe bei der Salzbereitstellung gab und gibt. Auch der Landkreis Parchim ist davon betroffen. Im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung wurde ein Bieter beauftragt, der das Salz aus Spanien bzw. Marokko importiert. Trotz vereinbarter Sanktionen bei Überschreitung der Lieferfristen kam es zu Engpässen bei der Belieferung. Ende der 1. Kalenderwoche waren die Silos bzw. die Lager leer. Nur durch die Unterstützung der Straßenmeistereien des Landes konnte diese Phase überbrückt werden. Auch dafür gilt mein Dank.
Das Straßenwesen befindet sich in einem Spannungsfeld. Einerseits wird erwartet und gefordert, dass die Straßen schnee- und eisfrei sind, anderseits wird erfahrungsgemäß dann wieder ab April die Diskussion zum Salzeinsatz, zum Schutz der Alleen und zu Salzalternativen geführt werden.
Bei den heutigen Verkehren auf den klassifizierten Straßen ist der Einsatz von Salz alternativlos.
Der Landkreis Parchim minimiert den Salzeinsatz durch die vorhandene Feuchtsalztechnologie auf ein Minimum. Die Salzmenge wird dabei computergestützt berechnet und als Lauge aufgesprüht.


Ordnungsamt

Gestatten Sie mir, dass ich einige Ausführungen zu den in unserem Landkreis befindlichen Kriegsgräbern tätige.
Gemäß dem deutschen Gräbergesetz ist den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und zukünftigen Generationen die Erinnerung daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben.
In jedem Amtsbereich und der Stadt Parchim sind Kriegsgräber vorhanden, die unter das Gräbergesetz fallen.
Die Kriegsgräber waren in Listen nachzuweisen und sind auf dem Laufenden zu halten. Konkret benannt, so laut den vorhandenen Listen aus den Amtsbereichen sind es 2.688 Einzelgräber und 14 Sammelgräber mit 599 Toten.
Zum Beispiel befinden sich im Bereich des Amtes Banzkow 3 Sammelgräber mit 22 Kriegstoten, im Bereich des Amtes Plau am See 70 Einzelgräber und 3 Sammelgräber mit 132 Toten sowie im der Stadt Parchim 2162 Einzelgräber und 2 Massengräber mit 207 Toten.
Für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden jährlich ca. 55.000 Euro, es handelt sich hier um Bundesmittel, durch das Innenministerium bereitgestellt.
Diese finanziellen Mittel sind zweckentsprechend im Sinne der Regelungen des Gräbergesetzes und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift zu verwenden. Lassen Sie mich dazu einige Beispiele anführen:

  • Jedes Grab ist eine würdige Ruhestätte.
  • Gräber sollen eine deckende, winterharte Bepflanzung erhalten.
  • Gräber einschließlich Grabzeichen und Bepflanzung sind in einem gepflegten Zustand zu erhalten. Bei geschlossenen Begräbnisstätten erstreckt sich die Pflege und Erhaltung auf die gesamte Anlage.

In Abhängigkeit von den in unserem Landkreis vorhandenen Einzel- und Sammelgräber erstattet das Innenministerium auf Grund der Aufgabenübertragung nach dem Gräbergesetz entstehende Sach- und Personalkosten. Sie betrugen für das Jahr 2009 2.814,44 Euro, die entsprechend auf die Ämter und die Stadt Parchim umgelegt werden.
Durch das Ordnungsamt, die Aufgaben Kriegsgräber wurden im Frühjahr 2009 dem Ordnungsamt übertragen, erfolgten 2009 in vier Amtsbereichen und der Stadt Parchim mit den zuständigen Sachbearbeitern erste Besichtigungen der vorhandenen Kriegsgräber.
Durch die Inaugenscheinnahme wurden der Zustand der Einzelgräber und der Sammelgräber begutachtet.
Festgestellt wurde, dass die Grabanlagen würdevoll hergerichtet sind und sich in einem gepflegten Zustand befinden. Jedoch gibt es auch einzelne Anlagen, denen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Es kann nicht sein, dass evtl. durch Unkenntnis Anlagen in Vergessenheit geraten und somit für zukünftige Generationen ein Stück deutscher Geschichte verloren geht. Das dürfen wir nicht zulassen.
Das Ordnungsamt hat sich zum Ziel gesetzt, den Ämtern Hilfe und Unterstützung dahin gehend zu geben, dass Ansprechpartner gefunden werden und das erforderliche Geld, hier ist im Vorab immer ein Antrag an das Innenministerium zu stellen, damit Gräber und Sammelgräber aufgearbeitet und somit vor dem Verfall bewahrt werden.
Kleine erste sichtbare Schritte zur besseren Kennzeichnung von Gräbern, die unter das Kriegsgesetz fallen, wurden 2009 getan, so konnten einige Einzelgräber, die sich auf dörflichen Friedhöfen befinden, in den Amtsbereichen Eldenburg Lübz und Plau am See mit Grabsteinen versehen werden.
Größere Maßnahmen sind längerfristig vorzubereiten und wie die Vergangenheit es zeigte machbar.


Aufbau und Ausstattung eines Netzes für die Digitale Alarmierung

Nach bisherig erlangten Erkenntnissen ist für eine digitale Alarmierung im Landkreis Parchim folgende Struktur zu schaffen:

  1. Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Basisstationen (ca.20 DAU- digitaler Alarmumsetzer) über das Gebiet des Landkreises
  2. Anbindung eines Master-DAU an die Integrierte Leitstelle Westmecklenburg in Schwerin
  3. Umrüstung aller vorhandener Sirenen (173) mit digitalen Sirenenempfängern
  4. Austausch aller analogen Funkmeldeempfänger (Feuerwehr 753, Rettungsdienst 80, Katastrophenschutz 112) gegen digitale Meldeempfänger

Kosten (geschätzt):

  1. Um eine flächendeckende Alarmierung zu gewährleisten, ist der Aufbau von einem Master-DAU sowie ca. 19 weiteren DAU notwendig
    Kosten pro Basisstation: 10-12.000 Euro
  2. Anbindung des Master-DAU an die ILWM per Draht (Telekomleitung) bzw. wenn möglich mittels Funkanbindung.
    Kosten: bei Drahtanbindung entsprechend Tarif der Telekom
  3. Umrüstung der vorh. 173 Sirenen mit digitalen Sirenenempfängern und Demontage der Analogempfänger.
    Kosten: ca. 133.000 Euro
  4. Austausch aller analogen Funkmeldeempfänger im Bereich Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
    Kosten: ca. 200 Euro pro Pager

Bedarf:

Freiwillige Feuerwehren (Kommune): 753 Stück
Rettungsdienst: 80 Stück
Katastrophenschutz: 112 Stück
Gesamtbedarf: 945 Stück

Aktueller Sachstand zur Einführung der digitalen Alarmierung im Landkreis Parchim

In Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Schwerin erfolgte eine Ausschreibung zum Aufbau eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes in den Gebietskörperschaften Landkreis Parchim, Landkreis Ludwigslust, Landkreis Nordwestmecklenburg, Hansestadt Wismar mit Anbindung an die Integrierte Leitstelle (ILWM) in der Landeshauptstadt Schwerin.
Angebotsabgabe: 21.01.2010 17 Uhr

Die Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten und voll funktionsfähigen digitalen Alarmierungsnetzes für die Funktionsprüfung, hat für den Landkreis Parchim bis 31.06.2010 zu erfolgen.

Seitens des Landkreises Parchim wurde noch im Haushaltsjahr 2009 schon mit der Beschaffung der Digitalen Meldeempfänger (DME) begonnen und die Beschaffung von:

  • 80 DME für den Rettungsdienst
  • 112 DME für den Katastrophenschutz (50% Förderung durch Land M-V)

durchgeführt.

Im Ergebnis der Ausschreibung sind durch die zu beauftragende Fachfirma bis 31.06.2010 die geplanten 20 Basisstationen zu errichten.
In Verantwortung des Landkreises Parchim sind bis zu diesem Zeitpunkt die 753 DME für den Bereich der freiwilligen Feuerwehren zu beschaffen sowie die Umrüstung der 173 Sirenen mit digitalen Funkempfängern zu organisieren.

Anfallende Kosten im Haushaltjahr 2010:

  • Aufbau der Basisstationen 240.000 Euro
  • Umrüstung der Sirenensteuerung 133.000 Euro
  • Beschaffung DME für Feuerwehren 150.600 Euro
  • Gesamtkosten: 523.600 Euro

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werde der Rest der Feuerschutzsteuer 2009 in Höhe von 98.200 Euro genutzt, sowie die Feuerschutzsteuer 2010 in Höhe von ca. 180.000 Euro in die Durchführung dieser Maßnahmen einbezogen. Als Anteil aus dem Bereich Rettungsdienst sind ca. 110.000 Euro vorgesehen.
Des Weiteren wurde ein Förderantrag an das Land zur Beteiligung an der Umrüstung der Sirenen gestellt. Hierzu gibt es seitens des Landes noch keine Entscheidung.
Mit den Kommunen wurde eine finanzielle Beteiligung an der Beschaffung der Digitalen Funkmelder für ihre Feuerwehren sowie erforderlicher Sirenenumrüstung in Höhe von 50% vereinbart (142.000 Euro).
Zum Aufbau des digitalen Alarmierungsnetzes und Durchführung der Maßnahmen wurden die erforderlichen finanziellen Mittel im Investitionshaushalt 2010 geplant.
Die dann laufenden Kosten zur Betreibung des Alarmierungsnetzes sollte sich der Landkreis für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz mit dem jeweiligen Anteil aus dem Rettungsdienst dann teilen.
Parallel zum Aufbau eines Netzes für die digitale Alarmierung bauen das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bund ein digitales Funknetz auf, bei dem dann auch anders wie jetzt die Bundespolizei, die Zollbehörde, die Polizei des Landes und die kommunalen Behörde mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben Nutzer sind. Auch hier laufen bereits die Vorbereitungen zum Netzaufbau sowie die Beschaffung von Funkgeräten. Auch hierfür sind finanzielle Mittel bereits aus der Feuerschutzsteuer angespart. Die Beteiligung der Kommunen an der Beschaffung von Funkgeräten wird im Jahr 2011 aktuell.
Für die Folgekosten hat das Land mit den Kommunen eine Kostenverhandlung durchgeführt, in deren Ergebnis nunmehr der finanzielle Anteil der Kommunen für den Netzbetrieb 1,75 Mio Euro jährlich betragen. Dieser Betrag wird bei Aufnahme des Wirkbetriebes für 10 Jahre festgeschrieben und gilt als Vorwegabzug vom FAG. Der Verteilerschlüssel für die Kommunen ist dabei die Einwohnerzahl. Hier gilt es jedoch noch, den Anteil für den Bereich Rettungsdienst mit den Kostenträgern (Krankenkassen) zu klären.


Kämmerei

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir den Haushaltsplan 2010 nicht wie geplant im April, sondern erst im Mai in den Kreistag einbringen werden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
In der Kämmerei wird intensiv am Haushaltsplan gearbeitet. Probleme mit der Software und die besonderen Umstellungsmodalitäten von der Kameralistik zur Doppik am Jahresende, die zwar einmalig aber recht kompliziert sind, haben uns in Zeitverzug gebracht.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden die Budgetgespräche mit den Fachämtern statt, danach werden wir in der Dienststellenleitung den Haushalt diskutieren.
Beratungen in den Fraktionen sind im März und in den Ausschüssen im Monat April vorgesehen.
Es wird sich dabei vorrangig um schlichtes Zahlenmaterial handeln d. h., ohne die geforderten Anlagen zum Haushaltsplan.


Dezernat III

Übersicht zum Stand der gemeindlichen Maßnahmen nach dem Konjunkturprogramm II

Zum Stand der Abarbeitung der insgesamt 26 geförderten Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II ist zu berichten, dass hierfür bisher 21 Zuwendungsbescheide ergangen sind. Davon sind 8 Maßnahmen bereits fertig gestellt. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

  • Sanierung der Sanitäranlage im Kindergarten Lutheran,
  • Erneuerung des Daches und der Decke im Kindergarten Broock,
  • Sanierung des Daches der Sporthalle am Klüschenberg Plau am See

Für diese 3 Maßnahmen wurden die Verwendungsbescheide bereits ohne Beanstandungen durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft.

  • Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten Siggelkow,
  • Sanierung des Fassadensockels und einer Sanitäranlage im Kindergarten Lübz,
  • Dachsanierung Grundschule Groß Godems,
  • Schaffung eines behindertengerechten Einganges mit Überdachung in der Kita Groß Godems
  • Sanierung der Mehrzweckhalle in Goldberg (Sportbodenaufbau mit Flächenheizung).

Bei weiteren 7 bewilligten Maßnahmen sind die Aufträge erteilt bzw. wurde mit der Maßnahme begonnen. 6 der bewilligten Maßnahmen sind noch nicht begonnen.
Damit verbleiben noch 5 Maßnahmen, die bisher noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben.
2 davon befinden sich in der baufachlichen Prüfung (Kita Parchim und Kita Goldberg).
Für 3 Maßnahmen liegen noch keine prüffähigen Planungsunterlagen vor, diese sind:

  • Sanierung der Grundschule und der Turnhalle in Crivitz,
  • Erneuerung der Heizungsanlage in der Regionalen Schule Cambs
  • Sanierung der Grundschule Matzlow in der Gemeinde Lewitzrand.

Für diese Maßnahmen erging die Aufforderung, prüffähige Unterlagen bis zum 09. April 2010 vorzulegen. Anderenfalls ist durch den Kreisausschuss zu entscheiden, ob diese Mittel umverteilt werden. Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz müssen die Maßnahmen 2010 begonnen worden sein.
Durch eine laufende Zusammenarbeit der Kreisverwaltung mit den betreffenden Amtsverwaltungen wird abgesichert, dass keine hier für den Kreis vorgesehenen Fördermittel ungenutzt bleiben.


Sozialamt

Kostenerstattung Altfälle Sozialhilfe innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Bereits mit Schreiben vom Juni 2007 wurde den Landkreisen Ludwigslust, Güstrow und Nordwestmecklenburg mitgeteilt, dass nach unserer Auffassung dem Landkreis Parchim erhebliche Kostenerstattungsansprüche in Altfällen – Sozialhilfe zustehen.
Dabei geht es um die Kostenerstattung gezahlter Hilfen für Pflegefälle in Einrichtungen. Hier hat letztlich der Kreis die Kosten zu tragen, in dem der Hilfeempfänger seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme ins Heim hatte.
Für die 3 Kreise ist wie folgt zu unterscheiden:

Der Landkreis Parchim macht Ansprüche gegen den

  • Landkreis Ludwigslust auf die Erstattung für das Jahr 2005 in Höhe von knapp 1,5 Mio Euro geltend.
  • Landkreis Güstrow auf die Erstattung für das Jahr 2005 in einer Höhe von ca. 1,2 Mio Euro geltend. Demgegenüber steht eine Forderung des Landkreis Güstrow gegen den Landkreis Parchim auf Kostenerstattung – Altfälle nach hiesiger Kenntnis in Höhe von ca. 350.000 Euro.
  • Landkreis Nordwestmecklenburg auf die Erstattung für das Jahr 2005 in Höhe von ca. 900.000 Euro und auch für das Jahr 2006 in Höhe von ca. 520.000 Euro geltend.

Die unter Einbeziehung des Landkreistages sowie des Innen- und Sozialministeriums geführten Vermittlungsgespräche haben leider aus Sicht der Landkreise hinsichtlich des endgültigen Umgangs und der abschließenden Verrechnung der Altfälle kein Ergebnis erbracht.
Zur Wahrung unserer Ansprüche wurden bereits im Nov. 2008 zur gerichtlichen Klärung sogenannte Musterklagen gegen den jeweiligen Landkreis eingelegt, eine gerichtliche Entscheidung liegt jetzt bis zum heutigen Tage nicht vor.
Da bis Oktober 2009 keine Entscheidung vorlag, wurden angesichts der zum Jahresende drohenden Verjährung unsererseits im Oktober 2009 nochmals die Nachbarlandkreise angeschrieben mit der Bitte den Verzicht der Einrede der Verjährung zu erklären.
Mit diesem Vorschlag des Landkreises Parchim war leider nur der Landkreis Nordwestmecklenburg einverstanden und erklärte gegenüber dem Landkreis Parchim den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Der Landkreis Parchim hat nunmehr zur Fristwahrung vor Jahresablauf seine Ansprüche auf Kostenerstattung auf gerichtlichem Wege gegenüber den Landkreisen Güstrow und Ludwigslust geltend gemacht und legte beim Sozialgericht Schwerin in 51 Fällen Klage gegen den Landkreis Güstrow in einer Gesamthöhe von 1.216..336,20 Euro sowie in 61 Fällen Klage gegen den Landkreis Ludwigslust in einer Gesamthöhe von 1.491.415,40 Euro ein.
Mit Datum 09.12.2009 legte der Landkreis Güstrow gegen den Landkreis Parchim beim Sozialgericht Rostock Klage in 15 Fällen ein, auf Kostenerstattung in einer Gesamthöhe von 368.761,42 Euro.
Hinzuweisen ist darauf, dass nach Aussage des Sozialministeriums des Landes M-V sich aus erfolgreichen Klagverfahren ergebende Kostenverschiebungen für die Zukunft im Sozialhilfefinanzierungsgesetz Berücksichtigung finden.
Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die eventuellen Einnahmen des Landkreises Parchim aus den Klageverfahren verringerte Zuweisungen in den Folgejahren mit sich bringen könnten.


Umweltamt

Nachtrag zum Verwaltungsbericht 04.02.2010:

Die Situation auf dem Altpapiermarkt hat sich wieder etwas entspannt. Der Landkreis erzielt schon wieder Erlöse von über 70€/t. Dementsprechend wird auch wieder mehr mit der Aufmerksamkeit der privaten Entsorger auf die Altpapiersammlung über die Blaue Tonne zu rechnen sein. Trotz der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung aus dem Juni 2009 und der bisher an die Entsorger gerichteten Aufforderung des Landkreises auf kooperativer Basis, die Sammlung über die Blaue Tonne einzustellen, gab es von den Entsorgern keinerlei Verständnis für die Situation des Landkreises. Die Sammlung über die Blaue Tonne läuft weiter wie bisher.
Im Hinblick auf die künftige Gebührenentwicklung ist jedoch folgendes festzustellen:
Spätestens für das Jahr 2012 müssen die Gebühren erheblich angehoben werden. Das folgt insbesondere daraus, dass die noch zur Zeit zur Verfügung stehende Rücklage aufgebraucht sein wird und die neuen Entsorgungsverträge ab 2012 mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit höhere Entsorgungskosten nach sich ziehen werden. Insofern können zusätzliche Einnahmen, so wie aus dem Verkauf von Altpapier dazu beitragen, einem Gebührenanstieg entgegen zu wirken.
Die Verwaltung will deshalb die weitere Durchführung der privaten Altpapiersammlung mit rechtlichen Mitteln untersagen. Dazu hat die Verwaltung ein Verfahren eröffnet und wird im nächsten Schritt den Entsorgungsunternehmen eine Untersagungsverfügung zustellen. Da den Entsorgungsunternehmen der Rechtsweg offen steht, lässt sich zur Zeit über den Zeitraum und zum Abschluss des Verfahrens.

     

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