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04.02.2010 Kreistag
Verwaltungsbericht
für den Kreistag am 4. Februar 2010
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat I
Stabsstelle Regionalentwicklung
Erarbeitung eines Regionalen Nahverkehrsplanes für die Region
Westmecklenburg und Bildung eines ÖPNV-Beirates
Der Vorstand des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat
beschlossen, dass für die Region Westmecklenburg ein Regionaler Nahverkehrsplan
erarbeitet werden soll.
Dieser Regionale Nahverkehrsplan besteht aus einem regionalen Teil und den fünf
eigenständigen Nahverkehrsplänen der Gebietskörperschaften Landeshauptstadt
Schwerin, Hansestadt Wismar und den Landkreisen Ludwigslust, Nordwestmecklenburg
und Parchim.
Der Regionale Planungsverband hat die Erarbeitung des Regionalen
Nahverkehrsplanes ausgeschrieben, die Angebote gemeinsam mit den
Gebietskörperschaften bewertet und den Auftrag an das Planungsbüro für Verkehr
Berlin vergeben.
Die Kosten für die Erarbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes trägt der
Regionale Planungsverband.
Zur Unterstützung und Begleitung des Planungsbüros bei der Erarbeitung der
einzelnen kreislichen Nahverkehrspläne sollen ÖPNV-Beiräte gebildet werden.
Diese sollten sich wie folgt zusammensetzen:
- Vertreter der betroffenen Fachämter der Kreisverwaltung
- je ein Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen, möglichst das
Mitglied, welches auch der Verbandsversammlung des Regionalen
Planungsverbandes angehört
- Vertreter der beiden kommunalen Verkehrsunternehmen (SGS Bus und Reisen
GmbH Schwerin und Reisedienst Parchim GmbH)
- Vertreter der im Kreis tätigen Bahnunternehmen (ODEG und OLA)
- der Behindertenbeauftragte des Landkreises (stellvertretend für die
Behindertenvereine und Selbsthilfegruppen im Landkreis)
In der Kreisverwaltung wird die Erarbeitung des kreislichen Nahverkehrsplanes
durch die Stabsstelle Regionalentwicklung und das Straßenverkehrsamt begleitet.
Die Nahverkehrspläne setzen sich aus drei modularen Bausteinen zusammen:
- Baustein A: Bestandsaufnahme (wird gegenwärtig durchgeführt)
- Baustein B: Analyse und Prognose
- Baustein C: Planung (u. a. abhängig von Entscheidungen zur
Kreisgebietsreform)
Am Ende des gesamten Prozesses, voraussichtlich 2011, wird jede
Gebietskörperschaft ihren eigenen Nahverkehrsplan beschließen und der regionale
Teil wird durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes
beschlossen.
Aktueller Stand (20.01.10) der Umsetzung der Breitbandstrategie im
Landkreis Parchim (Status der Förderung)
1. Gemeinden, die einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid erhalten haben:
- Goldberg, Amt Goldberg Mildenitz
- Friedrichsruhe, Amt Crivitz
- Granzin, Amt Eldenburg Lübz
- Herzberg, Amt Eldenburg Lübz
2. Anträge werden zur Zeit in der Kommune beraten:
- Werder, Amt Eldenburg Lübz
- Zölkow, Amt Parchimer Umland
- Lübz, Amt Eldenburg Lübz
- Dobin am See, Amt Ostufer Schweriner See
- Gneven, Amt Ostufer Schweriner See
3. Aufruf an Unternehmen zur Realisierung Breitband (veröffentlicht im
Internet)
- Plate/Consrade, Amt Banzkow
- Crivitz, Amt Crivitz
- Bülow, Amt Crivitz
- Tramm, Amt Crivitz
- Wahlstorf, Amt Eldenburg-Lübz
- Diestelow, Amt Goldberg-Mildenitz
- Techentin, Amt Goldberg-Mildenitz
Zwischenbericht EU-Projekt ParMa - Regionales Übergangsmanagement im
Landkreis Parchim
Die Arbeit mit und für die wichtigsten Akteure:
Die wichtigsten Akteure am Übergang Schule-Beruf sind identifiziert, kennen uns
und nehmen uns als kompetente und hilfsbereite Partner wahr. Neben den
Institutionen/Schulen etc. wurden ca. 120 Eltern, ca. 120 Unternehmen persönlich
eingebunden und 911 Schüler/-innen befragt. Darüber hinaus wurden rund 1200
Erziehungsberechtigte durch einen „Eltenbrief“ kontaktiert, um die Genehmigung
für die Befragung zu bekommen. Die Arbeit mit den Eltern wird in 2010 weiter
intensiviert. Schon diese von uns erstellte Übersicht hat so manchem politischen
Entscheidungsträger die Augen geöffnet und als Argument für die Notwendigkeit
der Einführung eines Systems des Regionalen Übergangsmanagements gedient.
Aus den uns mitgeteilten Handlungsbedarfen und Problemfeldern waren die
folgenden die wichtigsten und wurden von uns weiter bearbeitet:
Forderung:
Der Landkreis benötigte eine zentrale Informationsplattform, auf der Eltern,
Lehrer/-innen und Schüler/-innen alles finden, was beim Übergang Schule-Beruf
wichtig ist, unter anderem auch Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der Region,
aktuell und übersichtlich.
Dies wurde von uns mit dem Webportal www.ausbildungsnetz-parchim.de realisiert.
Das Webportal enthält ferner auch alle Funktionen, die im Projektantrag geplant
waren. Vor allem die Übersicht über Kompetenztests und Hilfsmaterialien für
Lehrer/-innen sind besonders umfangreich und nützlich. Insgesamt waren bis
31.12.2009 über 2500 Besucher in dem Webportal mit über 62.000 Seitenzugriffen!
Darüber hinaus wurde die Broschüre „Wege in den Beruf“ in Deutsch und Russisch
veröffentlicht und an allen relevanten Stellen ausgelegt und in den Schulen an
Eltern und Schüler verteilt.
Forderung:
Schule und Wirtschaft müssen enger zusammenarbeiten und mehr Gelegenheit haben,
sich auch persönlich kennen zu lernen.
Hierzu dient der Ende 2008 von uns gegründete Arbeitskreis Schule-Wirtschaft,
der inzwischen über 100 Interessenten/Mitglieder zählt. Der Arbeitskreis wurde
im Rahmen des Netzwerkes Schule-Wirtschaft Ostdeutschland zum Pilotarbeitskreis
gewählt und vom Verkehrsministerium, Referat Aufbau Ost, gefördert und u.a. auf
Bundesebene zu einer Podiumsdiskussion als Experten eingeladen.
Seither wurden zwei Kooperationsvereinbarungen zwischen einer Schule und zwei
Unternehmen unterzeichnet.
Forderung:
Die Berufsbilder, die in der Region nachgefragt werden, müssen bekannter gemacht
und teilweise ihr Image bei den Jugendlichen verbessert werden. Die Auswahl aus
365 Ausbildungsberufen, von denen die allermeisten im Landkreis Parchim nie
angeboten werden, ist für Jugendliche, Eltern und Lehrer zu verwirrend. Das
Parchimer Ausbildungsnetz möchte daher die in der Region am häufigsten
nachgefragten Berufe besser bekannt machen.
Dies wurde durch die Zusammenstellung der „Top 40“ Ausbildungsberufe der Region
mit jeweils einer Kurzbeschreibung im Webportal umgesetzt, sowie durch die
regelmäßige Veröffentlichung von „Berufsbilder des Monats“ auf der Internetseite
des Landkreises sowie in der Presse.
Forderung:
Schule muss praxisnaher vorbereiten.
Hierzu gaben wir im Bildungsministerium den ersten Impuls dazu, die
BO-Kontaktlehrer/-innen (BO-Berufsorientierung) flächendeckend praxisnah weiter
zu bilden. Doch erst als auch aus der Wirtschaft das gleiche Anliegen an das
Bildungsministerium herangetragen wurde und gleichzeitig überraschend eine
Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden konnte, wurde diese Maßnahme
ausgeschrieben: Ab Frühjahr 2010 werden alle BO-Kontaktlehrer/-innen in MV eine
40-stündige Weiterbildung erhalten.
Wir initiierten für die Landkreise Parchim und Ludwigslust einen
Transferworkshop „Praxislernen“, an dem über 30 Lehrer teilnahmen. Ergebnis: 2
weitere Schulen werden in 2010 eine Form des Praxislernens einführen.
Wir haben eine Schule als Pilotschule ausgewählt und „probieren“ mit dieser gute
Praktiken aus anderen Regionen/Ländern aus. Erstes wichtiges Ergebnis: Die
Schule hat durch unsere Initiative unter Moderation von BOSS Mitteldeutschland
mit dem gesamten Kollegium erstmals ein integriertes, schuleigenes
Berufsorientierungskonzept erarbeitet, welches jetzt in einen konkreten
Maßnahmenplan überführt wird. Außerdem wurde in dieser Schule auf Wunsch des
AWT-Lehrers für alle Schüler/-innen ab der 7. Klassenstufe der Berufswahlpass
eingeführt. Die Finanzierung konnte durch ein Sponsoring aus unserem
Arbeitskreis Schule-Wirtschaft gesichert werden.
Der Schulleiter steht für Vorträge hier in der Region zur Verfügung. Für das
Jahr 2010 ist angedacht, eine weitere Schule (Förderschule) als Pilotschule
auszuwählen.
Forderung:
Es gibt in der Region zu viele kleine BO-Veranstaltungen mit immer weniger
Teilnehmern (Schülern/-innen) und immer mehr frustrierten Ausstellern
(Unternehmen).
Am 10. September 2010 wird, von ParMa initiiert und organisiert, erstmals eine
gemeinsame BO-Messe in der Diskothek FLAME in Parchim stattfinden, zu der sich
bereits über 60 interessierte Unternehmen angemeldet haben.
Forderung:
Man weiß zu wenig über das Berufswahlverhalten von Schülern/-innen.
Hierzu hat die Koordinierungsstelle ParMa 911 Schüler/-innen online (mit Hilfe
des Webportals www.ausbildungsnetz-parchim.de) befragt. Die Befragungsergebnisse
werden von uns im Rahmen von Vorträgen häufig abgefragt (z.B.
Landes-Arbeitskreis Schule-Wirtschaft, Zukunftstag „Girls‘ Day“ der
parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung der
Landesregierung MV, Jugendpolitische Konferenz etc.). Außerdem werden die
Ergebnisse im Bildungsbericht veröffentlicht, der als Arbeitsversion bereits
digital zur Verfügung steht und Ende Januar 2010 in den Druck geht.
Forderung:
Eltern müssen besser informiert werden, weil sie über 60 Prozent der
Berufswahlentscheidungen von Jugendlichen maßgeblich beeinflussen.
Hierzu haben wir zunächst einen Kreativ-Workshop veranstaltet, auf dem
erarbeitet werden sollte, wie und wo man die Eltern erreichen kann und welche
Informationen sie benötigen.
Ergebnisse:
a) In Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar, Fachber. Kommunikationsdesign,
wird eine Kampagne entwickelt, die das Ziel hat, Eltern ihre wichtige Rolle
bewusst zu machen. Ergebnisse werden für Ende Februar 2010 erwartet.
b) Die Koordinierungsstelle ParMa besuchte diverse Elternabende an Schulen im
Landkreis Parchim und Sitzungen von Elternratsvertretungen, um vor allem das
Ausbildungsnetz aber auch die Arbeit der Koordinierungsstelle bekannt zu machen.
Erreicht wurden ca. 120 Eltern, überwiegend der Abgangs- und Vorabgangsklassen.
Diese Informationen wurden von den Eltern sehr positiv und interessiert
aufgenommen.
Forderung:
Träger der Jugendhilfe haben nicht genügend (finanzielle) Ressourcen, um sich
verstärkt in der Berufsorientierung benachteiligter Jugendlicher zu engagieren.
Hierzu haben wir einen Projektantrag im Rahmen von STÄRKEN vor Ort erarbeitet
und erfolgreich eingereicht. Bei der Auswahl der Projekte hat ParMa eine Stimme
im Begleitausschuss. Damit das Programm möglichst schnell umgesetzt werden
konnte, hat aus unserer Koordinierungsstelle ein Teammitglied kommissarisch die
Koordination von STÄRKEN vor Ort in 2009 (in Absprache mit dem DLR) übernommen.
Der Vorteil war, dass ParMa großen Einfluss auf die Auswahlkriterien nehmen
konnte und bei den bewilligten Projekten inzwischen sehr „beliebt“ ist. Bei
einigen Akteuren hat das Programm wirklich bewirkt, das „Eis“ zu brechen, weil
erkannt wurde, dass ParMa wirklich etwas bewegen kann.
Bauordnungsamt
Schwerpunkte aus der Tätigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde
Mit Wirkung vom 01.01.2009 trat das „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer
Energien im Wärmebereich“ (Erneuerbare – Energien – Wärmegesetz – EEWärmeG,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36 vom 18. August
2008, S. 1658 ) in Kraft. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude
einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt
für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar
2009 eingereicht wurde.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes
Mecklenburg-Vorpommern ist zuständige oberste Landesbehörde für das Gesetz.
Entsprechend einer Information des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern vom
14.12.2009 ist vorgesehen, die Zuständigkeit für den Vollzug der Rechtsnorm auf
die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Die Anwendung des
Konnexitätsprinzips wird grundsätzlich von der Landesregierung bejaht,
entsprechend einer ersten Ermittlung soll der jährliche Arbeitsaufwand jedoch
lediglich ca. 1000h in M-V betragen.
Aus der Sicht der Geschäftsstelle des Landkreistages M-V besteht ein sachlicher
Zusammenhang zwischen der Umsetzung des EEWärmeG und den Aufgaben der unteren
Bauaufsichtsbehörden, so dass eine Aufgabenübertragung auf diese Behörden
erwogen wird. Andererseits rechtfertigt der durch das Wirtschaftsministerium des
Landes M-V ermittelte, relativ geringe Arbeitsaufwand nicht die effektive
Übertragung auf die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien
Städte.
Bis zum 31.01.2010 sind die Landkreise gebeten worden, sich zum Sachverhalt zu
äußern. Es wird diesseits ebenfalls die Ansicht vertreten, dass aufgrund des
ermittelten Arbeitsaufwandes eine effektive Aufgabenübernahme nicht erfolgen
kann.
Erfreulich ist, dass der Anteil erteilter Baugenehmigungen im Jahre 2009 auf
544 stieg und gegenüber dem Vorjahr sich noch um 1,3% erhöhte, obwohl die
Finanz- und Wirtschaftskrise eine derartige Entwicklung nicht unbedingt vermuten
ließ. Da die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises für Bauvorhaben nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz lediglich die planungsrechtliche und
statisch/konstruktive Prüfung für das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in
Schwerin als zuständige Genehmigungsbehörde vornimmt, liegt der Anteil erteilter
Baugenehmigungen noch um einiges höher.
Eine detaillierte, statistische Auswertung der in der unteren
Bauaufsichtsbehörde im Jahre 2009 durchgeführten Genehmigungsverfahren erfolgt
bis zum 31.01.2010.
Bauliche Anlagen sind durch den Eigentümer so instand zu halten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit nicht
gefährdet werden ( § 3 der Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern). Die untere
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hat mit einem immer größeren Aufwand darüber
wachen, dass die Forderungen erfüllt werden. Im Jahre 2009 mussten dazu 46
Verfahren eingeleitet werden, Schwerpunktbereich bildet das Amt Eldenburg mit
allein 18 Verfahren.
Wie bereits im Verwaltungsbericht für den Kreistag am 15.10.2009 dargestellt
wurde, nimmt leider auch der Anteil der Bürger immer mehr zu, die nicht mehr in
der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel zur bautechnischen
Sicherung ihres Gebäudeeigentums aufzubringen. Zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
und Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung veranlasst in diesen
Fällen die untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen von Ersatzvornahmen, dass die
Gefährdung beseitigt wird. Per 31.12.2009 mussten dazu Haushaltsmittel in Höhe
von 20.216,- Euro (2008: 24.922,17 Euro) ausgegeben werden.
Dezernat II
In den letzten Tagen und Wochen stehen die Mitarbeiter der
Kreisstraßenmeisterei besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Damit Berufs-
und Schülerverkehr freie Fahrt haben, teilen die 24 Straßenwärter die Schichten
auf den zwölf Fahrzeugen mit Schiebeschild und Streuaufsatz für Feuchtsalz. Seit
Anfang des Jahres sind die Mitarbeiter der Meistereien in Crivitz, Dargelütz und
Lübz fast täglich im Einsatz. Allen, die vergessen hatten, dass Schnee und Eis
zu dieser Jahreszeit dazu gehören, wird dieser Winter im Gedächtnis haften
bleiben.
In den vergangenen Jahren waren die Meistereien während des Winterhalbjahres
durchschnittlich an 30 bis 40 Tagen im Winterdiensteinsatz. Bis Mitte Januar
waren es in dieser Winterdienstperiode schon 30 Einsatztage.
Hier gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Kreisstraßenmeisterei für ihre Einsatzbereitschaft und für die
Aufgabenerfüllung unter widrigsten Bedingungen.
Aus der Presse war zu entnehmen, dass es Engpässe bei der Salzbereitstellung gab
und gibt. Auch der Landkreis Parchim ist davon betroffen. Im Ergebnis einer
öffentlichen Ausschreibung wurde ein Bieter beauftragt, der das Salz aus Spanien
bzw. Marokko importiert. Trotz vereinbarter Sanktionen bei Überschreitung der
Lieferfristen kam es zu Engpässen bei der Belieferung. Ende der 1. Kalenderwoche
waren die Silos bzw. die Lager leer. Nur durch die Unterstützung der
Straßenmeistereien des Landes konnte diese Phase überbrückt werden. Auch dafür
gilt mein Dank.
Das Straßenwesen befindet sich in einem Spannungsfeld. Einerseits wird erwartet
und gefordert, dass die Straßen schnee- und eisfrei sind, anderseits wird
erfahrungsgemäß dann wieder ab April die Diskussion zum Salzeinsatz, zum Schutz
der Alleen und zu Salzalternativen geführt werden.
Bei den heutigen Verkehren auf den klassifizierten Straßen ist der Einsatz von
Salz alternativlos.
Der Landkreis Parchim minimiert den Salzeinsatz durch die vorhandene
Feuchtsalztechnologie auf ein Minimum. Die Salzmenge wird dabei computergestützt
berechnet und als Lauge aufgesprüht.
Ordnungsamt
Gestatten Sie mir, dass ich einige Ausführungen zu den in unserem Landkreis
befindlichen Kriegsgräbern tätige.
Gemäß dem deutschen Gräbergesetz ist den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft
in besonderer Weise zu gedenken und zukünftigen Generationen die Erinnerung
daran wach zu halten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft
haben.
In jedem Amtsbereich und der Stadt Parchim sind Kriegsgräber vorhanden, die
unter das Gräbergesetz fallen.
Die Kriegsgräber waren in Listen nachzuweisen und sind auf dem Laufenden zu
halten. Konkret benannt, so laut den vorhandenen Listen aus den Amtsbereichen
sind es 2.688 Einzelgräber und 14 Sammelgräber mit 599 Toten.
Zum Beispiel befinden sich im Bereich des Amtes Banzkow 3 Sammelgräber mit 22
Kriegstoten, im Bereich des Amtes Plau am See 70 Einzelgräber und 3 Sammelgräber
mit 132 Toten sowie im der Stadt Parchim 2162 Einzelgräber und 2 Massengräber
mit 207 Toten.
Für die Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden
jährlich ca. 55.000 Euro, es handelt sich hier um Bundesmittel, durch das
Innenministerium bereitgestellt.
Diese finanziellen Mittel sind zweckentsprechend im Sinne der Regelungen des
Gräbergesetzes und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift zu verwenden.
Lassen Sie mich dazu einige Beispiele anführen:
- Jedes Grab ist eine würdige Ruhestätte.
- Gräber sollen eine deckende, winterharte Bepflanzung erhalten.
- Gräber einschließlich Grabzeichen und Bepflanzung sind in einem gepflegten
Zustand zu erhalten. Bei geschlossenen Begräbnisstätten erstreckt sich die
Pflege und Erhaltung auf die gesamte Anlage.
In Abhängigkeit von den in unserem Landkreis vorhandenen Einzel- und
Sammelgräber erstattet das Innenministerium auf Grund der Aufgabenübertragung
nach dem Gräbergesetz entstehende Sach- und Personalkosten. Sie betrugen für das
Jahr 2009 2.814,44 Euro, die entsprechend auf die Ämter und die Stadt Parchim
umgelegt werden.
Durch das Ordnungsamt, die Aufgaben Kriegsgräber wurden im Frühjahr 2009 dem
Ordnungsamt übertragen, erfolgten 2009 in vier Amtsbereichen und der Stadt
Parchim mit den zuständigen Sachbearbeitern erste Besichtigungen der vorhandenen
Kriegsgräber.
Durch die Inaugenscheinnahme wurden der Zustand der Einzelgräber und der
Sammelgräber begutachtet.
Festgestellt wurde, dass die Grabanlagen würdevoll hergerichtet sind und sich in
einem gepflegten Zustand befinden. Jedoch gibt es auch einzelne Anlagen, denen
mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Es kann nicht sein, dass evtl. durch Unkenntnis Anlagen in Vergessenheit geraten
und somit für zukünftige Generationen ein Stück deutscher Geschichte verloren
geht. Das dürfen wir nicht zulassen.
Das Ordnungsamt hat sich zum Ziel gesetzt, den Ämtern Hilfe und Unterstützung
dahin gehend zu geben, dass Ansprechpartner gefunden werden und das
erforderliche Geld, hier ist im Vorab immer ein Antrag an das Innenministerium
zu stellen, damit Gräber und Sammelgräber aufgearbeitet und somit vor dem
Verfall bewahrt werden.
Kleine erste sichtbare Schritte zur besseren Kennzeichnung von Gräbern, die
unter das Kriegsgesetz fallen, wurden 2009 getan, so konnten einige
Einzelgräber, die sich auf dörflichen Friedhöfen befinden, in den Amtsbereichen
Eldenburg Lübz und Plau am See mit Grabsteinen versehen werden.
Größere Maßnahmen sind längerfristig vorzubereiten und wie die Vergangenheit es
zeigte machbar.
Aufbau und Ausstattung eines Netzes für die Digitale Alarmierung
Nach bisherig erlangten Erkenntnissen ist für eine digitale Alarmierung im
Landkreis Parchim folgende Struktur zu schaffen:
- Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Basisstationen (ca.20 DAU-
digitaler Alarmumsetzer) über das Gebiet des Landkreises
- Anbindung eines Master-DAU an die Integrierte Leitstelle Westmecklenburg
in Schwerin
- Umrüstung aller vorhandener Sirenen (173) mit digitalen Sirenenempfängern
- Austausch aller analogen Funkmeldeempfänger (Feuerwehr 753, Rettungsdienst
80, Katastrophenschutz 112) gegen digitale Meldeempfänger
Kosten (geschätzt):
- Um eine flächendeckende Alarmierung zu gewährleisten, ist der Aufbau von
einem Master-DAU sowie ca. 19 weiteren DAU notwendig
Kosten pro Basisstation: 10-12.000 Euro
- Anbindung des Master-DAU an die ILWM per Draht (Telekomleitung) bzw. wenn
möglich mittels Funkanbindung.
Kosten: bei Drahtanbindung entsprechend Tarif der Telekom
- Umrüstung der vorh. 173 Sirenen mit digitalen Sirenenempfängern und
Demontage der Analogempfänger.
Kosten: ca. 133.000 Euro
- Austausch aller analogen Funkmeldeempfänger im Bereich Feuerwehr,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Kosten: ca. 200 Euro pro Pager
Bedarf:
Freiwillige Feuerwehren (Kommune): 753 Stück
Rettungsdienst: 80 Stück
Katastrophenschutz: 112 Stück
Gesamtbedarf: 945 Stück
Aktueller Sachstand zur Einführung der digitalen Alarmierung im Landkreis
Parchim
In Auftraggeberschaft der Landeshauptstadt Schwerin erfolgte eine
Ausschreibung zum Aufbau eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes in
den Gebietskörperschaften Landkreis Parchim, Landkreis Ludwigslust, Landkreis
Nordwestmecklenburg, Hansestadt Wismar mit Anbindung an die Integrierte
Leitstelle (ILWM) in der Landeshauptstadt Schwerin.
Angebotsabgabe: 21.01.2010 17 Uhr
Die Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten und voll
funktionsfähigen digitalen Alarmierungsnetzes für die Funktionsprüfung, hat für
den Landkreis Parchim bis 31.06.2010 zu erfolgen.
Seitens des Landkreises Parchim wurde noch im Haushaltsjahr 2009 schon mit
der Beschaffung der Digitalen Meldeempfänger (DME) begonnen und die Beschaffung
von:
- 80 DME für den Rettungsdienst
- 112 DME für den Katastrophenschutz (50% Förderung durch Land M-V)
durchgeführt.
Im Ergebnis der Ausschreibung sind durch die zu beauftragende Fachfirma bis
31.06.2010 die geplanten 20 Basisstationen zu errichten.
In Verantwortung des Landkreises Parchim sind bis zu diesem Zeitpunkt die 753
DME für den Bereich der freiwilligen Feuerwehren zu beschaffen sowie die
Umrüstung der 173 Sirenen mit digitalen Funkempfängern zu organisieren.
Anfallende Kosten im Haushaltjahr 2010:
- Aufbau der Basisstationen 240.000 Euro
- Umrüstung der Sirenensteuerung 133.000 Euro
- Beschaffung DME für Feuerwehren 150.600 Euro
- Gesamtkosten: 523.600 Euro
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werde der Rest der Feuerschutzsteuer 2009
in Höhe von 98.200 Euro genutzt, sowie die Feuerschutzsteuer 2010 in Höhe von
ca. 180.000 Euro in die Durchführung dieser Maßnahmen einbezogen. Als Anteil aus
dem Bereich Rettungsdienst sind ca. 110.000 Euro vorgesehen.
Des Weiteren wurde ein Förderantrag an das Land zur Beteiligung an der Umrüstung
der Sirenen gestellt. Hierzu gibt es seitens des Landes noch keine Entscheidung.
Mit den Kommunen wurde eine finanzielle Beteiligung an der Beschaffung der
Digitalen Funkmelder für ihre Feuerwehren sowie erforderlicher Sirenenumrüstung
in Höhe von 50% vereinbart (142.000 Euro).
Zum Aufbau des digitalen Alarmierungsnetzes und Durchführung der Maßnahmen
wurden die erforderlichen finanziellen Mittel im Investitionshaushalt 2010
geplant.
Die dann laufenden Kosten zur Betreibung des Alarmierungsnetzes sollte sich der
Landkreis für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz mit dem jeweiligen
Anteil aus dem Rettungsdienst dann teilen.
Parallel zum Aufbau eines Netzes für die digitale Alarmierung bauen das Land
Mecklenburg-Vorpommern und der Bund ein digitales Funknetz auf, bei dem dann
auch anders wie jetzt die Bundespolizei, die Zollbehörde, die Polizei des Landes
und die kommunalen Behörde mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben Nutzer sind.
Auch hier laufen bereits die Vorbereitungen zum Netzaufbau sowie die Beschaffung
von Funkgeräten. Auch hierfür sind finanzielle Mittel bereits aus der
Feuerschutzsteuer angespart. Die Beteiligung der Kommunen an der Beschaffung von
Funkgeräten wird im Jahr 2011 aktuell.
Für die Folgekosten hat das Land mit den Kommunen eine Kostenverhandlung
durchgeführt, in deren Ergebnis nunmehr der finanzielle Anteil der Kommunen für
den Netzbetrieb 1,75 Mio Euro jährlich betragen. Dieser Betrag wird bei Aufnahme
des Wirkbetriebes für 10 Jahre festgeschrieben und gilt als Vorwegabzug vom FAG.
Der Verteilerschlüssel für die Kommunen ist dabei die Einwohnerzahl. Hier gilt
es jedoch noch, den Anteil für den Bereich Rettungsdienst mit den Kostenträgern
(Krankenkassen) zu klären.
Kämmerei
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir den Haushaltsplan 2010 nicht wie geplant
im April, sondern erst im Mai in den Kreistag einbringen werden.
Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
In der Kämmerei wird intensiv am Haushaltsplan gearbeitet. Probleme mit der
Software und die besonderen Umstellungsmodalitäten von der Kameralistik zur
Doppik am Jahresende, die zwar einmalig aber recht kompliziert sind, haben uns
in Zeitverzug gebracht.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden die Budgetgespräche mit den Fachämtern statt,
danach werden wir in der Dienststellenleitung den Haushalt diskutieren.
Beratungen in den Fraktionen sind im März und in den Ausschüssen im Monat April
vorgesehen.
Es wird sich dabei vorrangig um schlichtes Zahlenmaterial handeln d. h., ohne
die geforderten Anlagen zum Haushaltsplan.
Dezernat III
Übersicht zum Stand der gemeindlichen Maßnahmen nach dem
Konjunkturprogramm II
Zum Stand der Abarbeitung der insgesamt 26 geförderten Maßnahmen aus dem
Konjunkturprogramm II ist zu berichten, dass hierfür bisher 21
Zuwendungsbescheide ergangen sind. Davon sind 8 Maßnahmen bereits fertig
gestellt. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- Sanierung der Sanitäranlage im Kindergarten Lutheran,
- Erneuerung des Daches und der Decke im Kindergarten Broock,
- Sanierung des Daches der Sporthalle am Klüschenberg Plau am See
Für diese 3 Maßnahmen wurden die Verwendungsbescheide bereits ohne
Beanstandungen durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft.
- Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten Siggelkow,
- Sanierung des Fassadensockels und einer Sanitäranlage im Kindergarten
Lübz,
- Dachsanierung Grundschule Groß Godems,
- Schaffung eines behindertengerechten Einganges mit Überdachung in der Kita
Groß Godems
- Sanierung der Mehrzweckhalle in Goldberg (Sportbodenaufbau mit
Flächenheizung).
Bei weiteren 7 bewilligten Maßnahmen sind die Aufträge erteilt bzw. wurde mit
der Maßnahme begonnen. 6 der bewilligten Maßnahmen sind noch nicht begonnen.
Damit verbleiben noch 5 Maßnahmen, die bisher noch keinen Bewilligungsbescheid
erhalten haben.
2 davon befinden sich in der baufachlichen Prüfung (Kita Parchim und Kita
Goldberg).
Für 3 Maßnahmen liegen noch keine prüffähigen Planungsunterlagen vor, diese
sind:
- Sanierung der Grundschule und der Turnhalle in Crivitz,
- Erneuerung der Heizungsanlage in der Regionalen Schule Cambs
- Sanierung der Grundschule Matzlow in der Gemeinde Lewitzrand.
Für diese Maßnahmen erging die Aufforderung, prüffähige Unterlagen bis zum
09. April 2010 vorzulegen. Anderenfalls ist durch den Kreisausschuss zu
entscheiden, ob diese Mittel umverteilt werden. Nach dem
Zukunftsinvestitionsgesetz müssen die Maßnahmen 2010 begonnen worden sein.
Durch eine laufende Zusammenarbeit der Kreisverwaltung mit den betreffenden
Amtsverwaltungen wird abgesichert, dass keine hier für den Kreis vorgesehenen
Fördermittel ungenutzt bleiben.
Sozialamt
Kostenerstattung Altfälle Sozialhilfe innerhalb des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
Bereits mit Schreiben vom Juni 2007 wurde den Landkreisen Ludwigslust,
Güstrow und Nordwestmecklenburg mitgeteilt, dass nach unserer Auffassung dem
Landkreis Parchim erhebliche Kostenerstattungsansprüche in Altfällen –
Sozialhilfe zustehen.
Dabei geht es um die Kostenerstattung gezahlter Hilfen für Pflegefälle in
Einrichtungen. Hier hat letztlich der Kreis die Kosten zu tragen, in dem der
Hilfeempfänger seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme ins Heim
hatte.
Für die 3 Kreise ist wie folgt zu unterscheiden:
Der Landkreis Parchim macht Ansprüche gegen den
- Landkreis Ludwigslust auf die Erstattung für das Jahr 2005 in Höhe von
knapp 1,5 Mio Euro geltend.
- Landkreis Güstrow auf die Erstattung für das Jahr 2005 in einer Höhe von
ca. 1,2 Mio Euro geltend. Demgegenüber steht eine Forderung des Landkreis
Güstrow gegen den Landkreis Parchim auf Kostenerstattung – Altfälle nach
hiesiger Kenntnis in Höhe von ca. 350.000 Euro.
- Landkreis Nordwestmecklenburg auf die Erstattung für das Jahr 2005 in Höhe
von ca. 900.000 Euro und auch für das Jahr 2006 in Höhe von ca. 520.000 Euro
geltend.
Die unter Einbeziehung des Landkreistages sowie des Innen- und
Sozialministeriums geführten Vermittlungsgespräche haben leider aus Sicht der
Landkreise hinsichtlich des endgültigen Umgangs und der abschließenden
Verrechnung der Altfälle kein Ergebnis erbracht.
Zur Wahrung unserer Ansprüche wurden bereits im Nov. 2008 zur gerichtlichen
Klärung sogenannte Musterklagen gegen den jeweiligen Landkreis eingelegt, eine
gerichtliche Entscheidung liegt jetzt bis zum heutigen Tage nicht vor.
Da bis Oktober 2009 keine Entscheidung vorlag, wurden angesichts der zum
Jahresende drohenden Verjährung unsererseits im Oktober 2009 nochmals die
Nachbarlandkreise angeschrieben mit der Bitte den Verzicht der Einrede der
Verjährung zu erklären.
Mit diesem Vorschlag des Landkreises Parchim war leider nur der Landkreis
Nordwestmecklenburg einverstanden und erklärte gegenüber dem Landkreis Parchim
den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Der Landkreis Parchim hat nunmehr zur Fristwahrung vor Jahresablauf seine
Ansprüche auf Kostenerstattung auf gerichtlichem Wege gegenüber den Landkreisen
Güstrow und Ludwigslust geltend gemacht und legte beim Sozialgericht Schwerin in
51 Fällen Klage gegen den Landkreis Güstrow in einer Gesamthöhe von
1.216..336,20 Euro sowie in 61 Fällen Klage gegen den Landkreis Ludwigslust in
einer Gesamthöhe von 1.491.415,40 Euro ein.
Mit Datum 09.12.2009 legte der Landkreis Güstrow gegen den Landkreis Parchim
beim Sozialgericht Rostock Klage in 15 Fällen ein, auf Kostenerstattung in einer
Gesamthöhe von 368.761,42 Euro.
Hinzuweisen ist darauf, dass nach Aussage des Sozialministeriums des Landes M-V
sich aus erfolgreichen Klagverfahren ergebende Kostenverschiebungen für die
Zukunft im Sozialhilfefinanzierungsgesetz Berücksichtigung finden.
Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die eventuellen Einnahmen des Landkreises
Parchim aus den Klageverfahren verringerte Zuweisungen in den Folgejahren mit
sich bringen könnten.
Umweltamt
Nachtrag zum Verwaltungsbericht 04.02.2010:
Die Situation auf dem Altpapiermarkt hat sich wieder etwas entspannt. Der
Landkreis erzielt schon wieder Erlöse von über 70€/t. Dementsprechend wird auch
wieder mehr mit der Aufmerksamkeit der privaten Entsorger auf die
Altpapiersammlung über die Blaue Tonne zu rechnen sein. Trotz der
Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung aus dem Juni 2009 und der bisher an die
Entsorger gerichteten Aufforderung des Landkreises auf kooperativer Basis, die
Sammlung über die Blaue Tonne einzustellen, gab es von den Entsorgern keinerlei
Verständnis für die Situation des Landkreises. Die Sammlung über die Blaue Tonne
läuft weiter wie bisher.
Im Hinblick auf die künftige Gebührenentwicklung ist jedoch folgendes
festzustellen:
Spätestens für das Jahr 2012 müssen die Gebühren erheblich angehoben werden. Das
folgt insbesondere daraus, dass die noch zur Zeit zur Verfügung stehende
Rücklage aufgebraucht sein wird und die neuen Entsorgungsverträge ab 2012 mit
einer gewissen Wahrscheinlichkeit höhere Entsorgungskosten nach sich ziehen
werden. Insofern können zusätzliche Einnahmen, so wie aus dem Verkauf von
Altpapier dazu beitragen, einem Gebührenanstieg entgegen zu wirken.
Die Verwaltung will deshalb die weitere Durchführung der privaten
Altpapiersammlung mit rechtlichen Mitteln untersagen. Dazu hat die Verwaltung
ein Verfahren eröffnet und wird im nächsten Schritt den Entsorgungsunternehmen
eine Untersagungsverfügung zustellen. Da den Entsorgungsunternehmen der
Rechtsweg offen steht, lässt sich zur Zeit über den Zeitraum und zum Abschluss
des Verfahrens.
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