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14.12.2009
Pressemitteilung des Landkreises Parchim
Kreistag ändert Gebührensatzung der Volkshochschule
Ermäßigung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ermöglicht
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 10. Dezember einer 1. Änderung der
Gebührensatzung für die Volkshochschule des Landkreises zugestimmt. Zu dem
Kreis der Kursteilnehmer, die eine Ermäßigung in Höhe von 40 Prozent der zu
zahlenden Gebühr erhalten, gehören ab dem 1. Januar 2010 nunmehr auch die
Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Darüber hinaus ist im Einzelfall bei Kursen
speziell zur Erlangung eines Schulabschlusses bei Vorliegen eines sozialen
Härtefalls eine Gebührenbefreiung bis zu 100 Prozent möglich.
Mit dieser Regelung setzen Kreistag und Verwaltung ein Signal: „Es hat sich
in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere junge Menschen aufgrund
ihrer sozialen Situation oft nicht in der Lage sind, die Kursgebühren auch nur
teilweise zu tragen, die zur Erlangung eines Schulabschlusses anfallen“, sagt
Andreas Neumann, Dezernent der Kreisverwaltung Parchim. Es geht konkret um
Kosten für Vorbereitungslehrgänge zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (Berufsreife),
für den Gebühren in Höhe von 205 Euro anfallen, um den Realschulabschluss (256
Euro) sowie das Abitur (307 Euro). Und damit um ein Angebot, dass nicht nur den
größten Teil des Unterrichtes an der Volkshochschule ausmacht, sondern auch
immer wichtiger wird. „Ein Schulabschluss ist als Voraussetzung für den Einstieg
in die Arbeitswelt von immensem Wert. Deshalb“, so Neumann, „wollen wir durch
die Änderung der Gebührensatzung bei Vorliegen eines sozialen Härtefalls mit dem
Gebührenverzicht einen Beitrag leisten, insbesondere jungen Kursteilnehmern eine
Chance auf weiterführende berufliche Ausbildung zu ermöglichen.“ Die
Entscheidung über eine Ermäßigung treffe das zuständige Fachamt.
Die Neuregelung der Vhs-Gebührensatzung umfasst auch einen moderaten Anstieg
der Kursgebühren. Diese geringfügigen Anpassungen seien aufgrund der allgemeinen
Kostenentwicklung notwendig geworden, begründet Neumann. So müssen Teilnehmer
künftig für allgemeinbildende Kurse der Themenbereiche Gesellschaft, Kultur,
Gestalten und Sprachen mit normalem Aufwand 2,10 Euro statt bislang 1,80 Euro
pro Stunde bezahlen. Gleiches gilt für Kurse des Themenbereiches Arbeit und
Beruf wie beispielsweise Maschinenschreiben oder Steno. Die Gebührenhöhe
befindet sich auf vergleichbarem Niveau mit anderen Volkshochschulen der Region.
Dennoch wird Bildung im Landkreis Parchim zusätzlich gestärkt: Zwei neue
pädagogische Kräfte stehen dem Team von Direktor Günter Möller zur Seite. Der
57-Jährige wurde jetzt vom Kreistag für die Dauer von zwei Jahren an die Spitze
der kreislichen Bildungseinrichtung berufen.
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