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14.12.2009
Pressemitteilung des Landkreises Parchim


Kreistag ändert Gebührensatzung der Volkshochschule

Ermäßigung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ermöglicht

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 10. Dezember einer 1. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule des Landkreises zugestimmt. Zu dem Kreis der Kursteilnehmer, die eine Ermäßigung in Höhe von 40 Prozent der zu zahlenden Gebühr erhalten, gehören ab dem 1. Januar 2010 nunmehr auch die Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Darüber hinaus ist im Einzelfall bei Kursen speziell zur Erlangung eines Schulabschlusses bei Vorliegen eines sozialen Härtefalls eine Gebührenbefreiung bis zu 100 Prozent möglich.

Lesefassung - Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Parchim
Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Parchim
1. Änderung der Gebührensatzung für die Volkshochschule des Landkreises

Mit dieser Regelung setzen Kreistag und Verwaltung ein Signal: „Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere junge Menschen aufgrund ihrer sozialen Situation oft nicht in der Lage sind, die Kursgebühren auch nur teilweise zu tragen, die zur Erlangung eines Schulabschlusses anfallen“, sagt Andreas Neumann, Dezernent der Kreisverwaltung Parchim. Es geht konkret um Kosten für Vorbereitungslehrgänge zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (Berufsreife), für den Gebühren in Höhe von 205 Euro anfallen, um den Realschulabschluss (256 Euro) sowie das Abitur (307 Euro). Und damit um ein Angebot, dass nicht nur den größten Teil des Unterrichtes an der Volkshochschule ausmacht, sondern auch immer wichtiger wird. „Ein Schulabschluss ist als Voraussetzung für den Einstieg in die Arbeitswelt von immensem Wert. Deshalb“, so Neumann, „wollen wir durch die Änderung der Gebührensatzung bei Vorliegen eines sozialen Härtefalls mit dem Gebührenverzicht einen Beitrag leisten, insbesondere jungen Kursteilnehmern eine Chance auf weiterführende berufliche Ausbildung zu ermöglichen.“ Die Entscheidung über eine Ermäßigung treffe das zuständige Fachamt.

Die Neuregelung der Vhs-Gebührensatzung umfasst auch einen moderaten Anstieg der Kursgebühren. Diese geringfügigen Anpassungen seien aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung notwendig geworden, begründet Neumann. So müssen Teilnehmer künftig für allgemeinbildende Kurse der Themenbereiche Gesellschaft, Kultur, Gestalten und Sprachen mit normalem Aufwand 2,10 Euro statt bislang 1,80 Euro pro Stunde bezahlen. Gleiches gilt für Kurse des Themenbereiches Arbeit und Beruf wie beispielsweise Maschinenschreiben oder Steno. Die Gebührenhöhe befindet sich auf vergleichbarem Niveau mit anderen Volkshochschulen der Region. Dennoch wird Bildung im Landkreis Parchim zusätzlich gestärkt: Zwei neue pädagogische Kräfte stehen dem Team von Direktor Günter Möller zur Seite. Der 57-Jährige wurde jetzt vom Kreistag für die Dauer von zwei Jahren an die Spitze der kreislichen Bildungseinrichtung berufen.

     

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