|
| Fehlerteufel
schlug zu |
| Zu den in der "Allgemeinverfügung
des Landrates als untere Wasserbehörde ..." in Satz 1 festgelegten Ämtern
ist in den Hinweisen auf Seite 6 bedauerlicherweise die falsche
Ortsliste aufgeführt worden. Das korrigierte Dokument
können Sie
hier als pdf-Datei herunterladen.- Die Red. |
Für die Einsicht von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können:

|