25.01.2010
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert:
Tierhalterinformation Blauzungenkrankheit
Freiwillige Impfung
gegen Blauzungenkrankheit – wie weiter?
Die bisherige Pflichtimpfung von
Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8 hat sich als
sehr erfolgreich erwiesen. Durch die bisherige Impfung ist es gelungen, das
Auftreten klinischer Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern wirkungsvoll zu
verhindern.
Umso bedauerlicher ist es aus
Sicht der Tierseuchenbekämpfung, von diesem Verfahren jetzt abzuweichen. Die
Option auf Ausrottung des Erregers ist dadurch in weite Ferne gerückt. Das Virus
ist nach wie vor in Mecklenburg-Vorpommern und auch im Landkreis Parchim
nachweisbar. Das Risiko für das Wiederauftreten der Krankheit bei nicht oder
unzureichend geimpften Tieren ist damit sehr hoch.
Warum freiwillig
weiter impfen?
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Blauzungenkrankheit ist eine
Viruserkrankung - bei Ausbruch sind bestenfalls nur eine Linderung von
Symptomen, meist nur noch eine Nottötung möglich. Antibiotika sind gegen Viren
wirkungslos.
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Mit der Zunahme ungeimpfter
Tiere kann sich das Virus fest etablieren, die Seuche kann dadurch auch bei
uns dauerhaft heimisch werden.
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Bei ungeimpften Tieren sind
klinische Erkrankungen möglich. Abgesehen von den zu treffenden Sperrmaßnahmen
gibt es für ungeimpfte Tiere keine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.
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Insbesondere Schafe sind
hochempfindlich, Impfung dringend empfohlen!
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Äußerlich anzuwendende
Insektenabwehrmittel sind nicht nur teuer, sondern auch in ihrer Wirksamkeit
umstritten. Sie bieten keinen zuverlässigen Schutz wie eine Impfung.
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Der Verkauf von ungeimpften
Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union ist nicht möglich.
Viren unterscheiden
nicht zwischen Tieren in Landwirtschaftsbetrieben und privaten „Rasenmähern“!
Die Mücken, die das Virus verbreiten tun es ebenfalls nicht!
Wer trägt welche
Kosten für die Impfung 2010?
Die Tierseuchenkasse trägt wie
im Vorjahr auch 2010 die Kosten für den Impfstoff. Die Impfleistung muss wieder
der Tierhalter tragen.
Wann impfen?
Um rechtzeitig vor dem Auftreten
der Mücken einen belastbaren Impfschutz zu erhalten, sollte die
Wiederholungsimpfung bis Ende März, auf alle Fälle vor dem Austrieb erfolgt
sein. Nachgeborene Jungtiere sollten mit Erreichen des Impfalters (je nach
Impfstoff Ende des 1. bzw. Vollendung des 3. Lebensmonats) zügig
grundimmunisiert werden.
Der Impfstoff
liegt bereit und kann über Ihren Tierarzt jederzeit bezogen werden.
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