4. September 2010  
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25.01.2010 Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert:


Tierhalterinformation Blauzungenkrankheit

Freiwillige Impfung gegen Blauzungenkrankheit – wie weiter?

Die bisherige Pflichtimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8 hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Durch die bisherige Impfung ist es gelungen, das Auftreten klinischer Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern wirkungsvoll zu verhindern.

Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung, von diesem Verfahren jetzt abzuweichen. Die Option auf Ausrottung des Erregers ist dadurch in weite Ferne gerückt. Das Virus ist nach wie vor in Mecklenburg-Vorpommern und auch im Landkreis Parchim nachweisbar. Das Risiko für das Wiederauftreten der Krankheit bei nicht oder unzureichend geimpften Tieren ist damit sehr hoch.

Warum freiwillig weiter impfen?

  • Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung - bei Ausbruch sind bestenfalls nur eine Linderung von Symptomen, meist nur noch eine Nottötung möglich. Antibiotika sind gegen Viren wirkungslos.

  • Mit der Zunahme ungeimpfter Tiere kann sich das Virus fest etablieren, die Seuche kann dadurch auch bei uns dauerhaft heimisch werden.

  • Bei ungeimpften Tieren sind klinische Erkrankungen möglich. Abgesehen von den zu treffenden Sperrmaßnahmen gibt es für ungeimpfte Tiere keine Entschädigung von der Tierseuchenkasse.

  • Insbesondere Schafe sind hochempfindlich, Impfung dringend empfohlen!

  • Äußerlich anzuwendende Insektenabwehrmittel sind nicht nur teuer, sondern auch in ihrer Wirksamkeit umstritten. Sie bieten keinen zuverlässigen Schutz wie eine Impfung.

  • Der Verkauf von ungeimpften Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europäischen Union ist nicht möglich.

Viren unterscheiden nicht zwischen Tieren in Landwirtschaftsbetrieben und privaten „Rasenmähern“! Die Mücken, die das Virus verbreiten tun es ebenfalls nicht!

Wer trägt welche Kosten für die Impfung 2010?

Die Tierseuchenkasse trägt wie im Vorjahr auch 2010 die Kosten für den Impfstoff. Die Impfleistung muss wieder der Tierhalter tragen.

Wann impfen?

Um rechtzeitig vor dem Auftreten der Mücken einen belastbaren Impfschutz zu erhalten, sollte die Wiederholungsimpfung bis Ende März, auf alle Fälle vor dem Austrieb erfolgt sein. Nachgeborene Jungtiere sollten mit Erreichen des Impfalters (je nach Impfstoff Ende des 1. bzw. Vollendung des 3. Lebensmonats) zügig grundimmunisiert werden.

Der Impfstoff liegt bereit und kann über Ihren Tierarzt jederzeit bezogen werden.

     

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