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17.12.2009
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Parchim informiert
Prüfungen zur Erlangung des ersten Jagdscheines
(Jägerprüfung)
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Parchim informiert, dass die
Prüfungen zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung) im Jahre 2010 zu
folgenden Terminen stattfinden sollen:
- in der Zeit vom 17.02. - 19.02.2010
- in der Zeit vom 30.03. - 01.04.2010
- in der Zeit vom 23.06. - 25.06.2010
- in der Zeit vom 18.08. - 20.08.2010 und
- in der Zeit vom 20.10. - 22.10.2010.
Vorraussetzung für die Zulassung zu einer solchen Prüfung durch die
Jagdbehörde des Landkreises Parchim ist, dass der Prüfling folgende Nachweise
erbracht hat:
- ein Nachweis, dass er an mindestens 120 Ausbildungsstunden eines in
Mecklenburg – Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses
bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem
mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das
Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, wobei die
Jagdbehörde von der Jahresfrist Ausnahmen zulassen kann,
- der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über Waffengebrauch,
- für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters.
- Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.
Die Bekanntmachung dieser Prüfungen erfolgt mindestens 6 Wochen vor dem
jeweiligen Prüfungstermin im Landboten und im Internet (www.kreis-pch.de).
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