11. März 2010  
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17.12.2009
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Parchim informiert


Prüfungen zur Erlangung des ersten Jagdscheines
(Jägerprüfung)

Die untere Jagdbehörde des Landkreises Parchim informiert, dass die Prüfungen zur Erlangung des ersten Jagdscheines (Jägerprüfung) im Jahre 2010 zu folgenden Terminen stattfinden sollen:

  • in der Zeit vom 17.02. - 19.02.2010
  • in der Zeit vom 30.03. - 01.04.2010
  • in der Zeit vom 23.06. - 25.06.2010
  • in der Zeit vom 18.08. - 20.08.2010 und
  • in der Zeit vom 20.10. - 22.10.2010.

Vorraussetzung für die Zulassung zu einer solchen Prüfung durch die Jagdbehörde des Landkreises Parchim ist, dass der Prüfling folgende Nachweise erbracht hat:

  1. ein Nachweis, dass er an mindestens 120 Ausbildungsstunden eines in Mecklenburg – Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, wobei die Jagdbehörde von der Jahresfrist Ausnahmen zulassen kann,
  2. der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über Waffengebrauch,
  3. für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  4. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.

Die Bekanntmachung dieser Prüfungen erfolgt mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin im Landboten und im Internet (www.kreis-pch.de).

     

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