7. September 2010  
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04.12.2009 Das Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt informiert


Fragen zur Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft

Mit diesem Artikel sollen Antworten auf häufig gestellte Fragen geben werden. Was ist ein Vormund? Was ist ein Ergänzungspfleger? Welche Aufgaben hat ein Vormund? Was unterscheidet den Vormund vom Ergänzungspfleger?

Wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Der Vormund hat dann Elternrechte und wird zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten.

Aber viele junge Menschen und Erwachsene wissen gar nicht, was der Vormund macht, was seine Aufgabe und seine Rolle ist.

Aus früheren Zeiten weiß man, dass Kinder, deren Eltern gestorben sind (Waisenkinder), einen Vormund erhielten. Das ist auch immer noch so. Heutzutage gibt es viele andere Gründe, warum jemand einen Vormund bekommt: Manchmal sind Eltern sehr krank und müssen die Verantwortung für ihr Kind abgeben. Oder Eltern kümmern sich nicht um ihr Kind. Dann kann es sein, dass das Familiengericht ihnen ganz oder teilweise die Verantwortung für ihr Kind wegnimmt. Diese Eltern dürfen dann nicht mehr für ihr Kind sorgen. Da es bis zum 18. Geburtstag aber jemanden geben muss, der sich um das Wohlergehen des Kindes kümmert, beauftragt das Gericht einen anderen Erwachsenen. Diese Person nennt man Vormund. Der Vormund ist der rechtliche Vertreter anstelle der Eltern und soll für das Wohlergehen des Kindes sorgen.

Ist den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen worden, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen, wo das Kind lebt, spricht man vom Ergänzungspfleger. Er ist rechtlicher Vertreter nur in bestimmten Angelegenheiten; er tritt ergänzend neben die Eltern.

     

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