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16.03.2007 Das Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt informiert:


Pflegeeltern gesucht

Das Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Parchim ist Ansprechpartner für Familien, in denen es Probleme im familiären Zusammenleben gibt.

Ziel der Jugendhilfe ist es, zunächst durch Beratung und ambulante Betreuungsangebote zu versuchen, die Krisensituation zu entschärfen und ein Weiterleben der Kinder im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Das ist jedoch nicht in jedem Fall umsetzbar.

Sind die Eltern-Kind-Beziehungen soweit gestört, dass durch den Verbleib des Kindes in der Familie das Kindeswohl gefährdet sein könnte, kann im Ergebnis eines sogenannten Hilfeplanverfahrens nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Fremdunterbringung die notwendige und geeignete Maßnahme sein. Eine solche Fremdunterbringung kann in Heimen, betreuten Wohnformen oder aber in Pflegefamilien erfolgen.

Im Einzelfall muss jeweils entschieden werden, welches die geeignete Unterbringungsform sein wird. Insbesondere für kleinere Kinder erweist sich das Leben in einer Pflegefamilie häufig als die bessere Lösung. Derzeit leben 70 Kinder in Pflegefamilien, die Mehrzahl bei Verwandten der leiblichen Eltern. Auch die Pflege ist als eine Form der Erziehungshilfe darauf ausgerichtet, dass die Kinder in die Herkunftsfamilie zurückkehren. Das ist aber nach den Umständen des Einzelfalls nicht immer möglich, sodass es doch eine Vielzahl von Dauerpflegestellen gibt.

Im Gegensatz zur Adoption behalten die leiblichen Eltern aber in der Regel die Elternrechte. Insofern soll im Interesse des Kindes unter Vermittlung des Jugendamtes ein Kontakt zwischen beiden Familien aufrechterhalten werden, um nach einer erhofften Stabilisierung der Lebens- und Erziehungssituation in der Herkunftsfamilie die Rückkehroption auch umsetzen zu können.

Leider stehen dem Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt nicht genügend Familien zur Verfügung, die bereit sind, Kindern als Pflegefamilie ein neues Zuhause zu bieten oder aber in Notfällen Kinder aufzunehmen. Das betrifft insbesondere jüngere Familien.

Für den Lebensunterhalt und die Erziehung des Pflegekindes zahlt das Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt monatlich Pflegegeld und einen Erziehungsbeitrag. Die Höhe der finanziellen Zuwendungen ist durch die Richtlinie des Landkreises Parchim für Vollzeitpflege geregelt.

Wenn Sie, die Leser unseres Landboten, Interesse haben, Pflegeeltern zu werden oder sich vielleicht zunächst nur einmal über die Voraussetzungen informieren wollen, die Sie als Pflegeeltern erfüllen müssen, können Sie sich vertrauensvoll an das Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt des Landkreises Parchim wenden.

Ansprechpartnerinnen sind
Frau Christiane Bekuhrs (Telefon 03871 722-243) oder
Frau Marianne Steinhäuser (Telefon 03871 722-270).
Sie können aber auch eine E-Mail senden (schuku@lkparchim.de oder thiess@lkparchim.de).

Melden können sich verheiratete oder unverheiratete Paare, aber auch allein Erziehende. Wichtig ist, dass die entsprechenden häuslichen Voraussetzungen gegeben, die finanziellen Verhältnisse geordnet sind und die Interessenten Einfühlungsvermögen, Verständnis und Geduld für die besonderen Bedürfnisse des Kindes aufbringen.

Anschrift für Nachfragen:
Landkreis Parchim
Jugend-, Schulverwaltungs- und Kulturamt
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Telefon: 03871 722-243, -270, -236

(Veröffentlicht im Landboten Nr. 03 2007)

     

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