4. September 2010  
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11.09.2009 Das Gesundheitsamt informiert


Über die Arbeit der Betreuungsbehörde des Landkreises Parchim

Durch das am 01.01.1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft) ist die Rechtsstellung von betroffenen Bürgern grundlegend verbessert worden. Im neuen Recht wurde die Entmündigung volljähriger Bürger abgeschafft. Anstelle der Vormundschaft und Pflegschaft wurde durch die Betreuung ein höheres Maß an Selbstbestimmung ermöglicht.

Das Wohl des Betroffenen steht im Vordergrund und der Schutz und die Fürsorge werden in verbesserter Weise gewährleistet. Betroffene sind Volljährige, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.

Auf eigenen Antrag oder von Amts wegen kann vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden. Sofern andere Hilfen ausreichend und andere Möglichkeiten der Vorsorge (z. B. mittels Vorsorgevollmacht) getroffen worden sind, ist die Einrichtung einer Betreuung nicht notwendig.

Als Betreuer können Personen aus dem Familien- und Bekanntenkreis oder andere ehrenamtliche Kräfte fungieren. Darüber hinaus können aber auch Betreuer aus Betreuungsvereinen und selbstständige Berufsbetreuer die Aufgaben übernehmen. In einem gerichtlichen Verfahren wird die Erforderlichkeit einer Betreuung geprüft. Nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG) unterstützt die Behörde das Vormundschaftsgericht. Sie informiert in Gesprächen die betroffenen und beteiligten Personen. Es wird der Sachverhalt festgestellt und ein geeigneter Betreuer gewonnen. Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt die Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und sorgt für ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer in ihre Tätigkeit sowie zu deren Fortbildung.

Im Rahmen der Tätigkeit und zur Sicherung einer ausreichenden Zahl ehrenamtlicher Kräfte suchen die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde interessierte Menschen, die als Betreuer fungieren möchten.
Es werden Menschen gesucht, die anderen helfen wollen und sich der verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung Parchim.
Die Mitarbeiterinnen Frau Zepper und Frau Peters sind in der Kreisverwaltung Parchim, Putlitzer Straße 25, Gesundheitsamt, Zimmer 627, Tel. 03871 722-627 und 03871 722-667 zu erreichen.

Im 1. Halbjahr 2010 wird eine Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer des Landkreises stattfinden. Bereits als Betreuer eingesetzte Personen wie auch Menschen, die sich für diese Tätigkeit interessieren, sind aufgerufen, sich bis zum 31.12.2009 in der Betreuungsbehörde anzumelden und Fragen und Vorschläge für die Themenwahl der Veranstaltung einzureichen. Betreuer können über ihre Erfahrungen berichten. Ihre Anregungen werden gern von den Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde entgegengenommen.

(Veröffentlicht im Landboten Nr. 09 2009)

     

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