11.09.2009 Das Gesundheitsamt informiert
Über die Arbeit der Betreuungsbehörde des Landkreises Parchim
Durch das am 01.01.1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (Gesetz zur
Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft) ist die Rechtsstellung von
betroffenen Bürgern grundlegend verbessert worden. Im neuen Recht wurde die
Entmündigung volljähriger Bürger abgeschafft. Anstelle der Vormundschaft und
Pflegschaft wurde durch die Betreuung ein höheres Maß an Selbstbestimmung
ermöglicht.
Das Wohl des Betroffenen steht im Vordergrund und der Schutz und die Fürsorge
werden in verbesserter Weise gewährleistet. Betroffene sind Volljährige, die auf
Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen
können.
Auf eigenen Antrag oder von Amts wegen kann vom Vormundschaftsgericht ein
Betreuer bestellt werden. Sofern andere Hilfen ausreichend und andere
Möglichkeiten der Vorsorge (z. B. mittels Vorsorgevollmacht) getroffen worden
sind, ist die Einrichtung einer Betreuung nicht notwendig.
Als Betreuer können Personen aus dem Familien- und Bekanntenkreis oder andere
ehrenamtliche Kräfte fungieren. Darüber hinaus können aber auch Betreuer aus
Betreuungsvereinen und selbstständige Berufsbetreuer die Aufgaben übernehmen. In
einem gerichtlichen Verfahren wird die Erforderlichkeit einer Betreuung geprüft.
Nach dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG) unterstützt die Behörde das
Vormundschaftsgericht. Sie informiert in Gesprächen die betroffenen und
beteiligten Personen. Es wird der Sachverhalt festgestellt und ein geeigneter
Betreuer gewonnen. Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt die Betreuer bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und sorgt für ein ausreichendes Angebot zur
Einführung der Betreuer in ihre Tätigkeit sowie zu deren Fortbildung.
Im Rahmen der Tätigkeit und zur Sicherung einer ausreichenden Zahl
ehrenamtlicher Kräfte suchen die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde interessierte
Menschen, die als Betreuer fungieren möchten.
Es werden Menschen gesucht, die anderen helfen wollen und sich der
verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen. Bitte wenden Sie sich dazu an die
Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung Parchim.
Die Mitarbeiterinnen Frau Zepper und Frau Peters sind in der Kreisverwaltung
Parchim, Putlitzer Straße 25, Gesundheitsamt, Zimmer 627, Tel. 03871 722-627 und
03871 722-667 zu erreichen.
Im 1. Halbjahr 2010 wird eine Informationsveranstaltung mit
Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer des Landkreises stattfinden.
Bereits als Betreuer eingesetzte Personen wie auch Menschen, die sich für diese
Tätigkeit interessieren, sind aufgerufen, sich bis zum 31.12.2009 in der
Betreuungsbehörde anzumelden und Fragen und Vorschläge für die Themenwahl der
Veranstaltung einzureichen. Betreuer können über ihre Erfahrungen berichten.
Ihre Anregungen werden gern von den Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde
entgegengenommen.
(Veröffentlicht im Landboten Nr. 09 2009)
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