19.20.2010 Fördermittelstelle Ländlicher Raum
Förderung des ländlichen Raums im Landkreis Parchim
Im Jahr 2009 wurden 4,6 Mio. EUR Fördermittel gewährt
Im Jahr 2009 konnten erfreulicherweise erhebliche Fördermittel für die
Gemeinden im Landkreis Parchim durch die Fördermittelstelle Ländlicher Raum
eingeworben werden. Bei insgesamt 50 Maßnahmen wurden Zuwendungen in Höhe von
rund 4,6 Mio. EUR gewährt.
Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Regionen in Europa, die mit der höchsten
Förderstufe der Europäischen Union eingestuft worden sind. Auch im Landkreis
Parchim greifen inzwischen die Programme zur Förderung des ländlichen Raums:
Ziel der so genannten ELER-Förderung (mehr Informationen im Europa-Portal des
Landes www.europa-mv.de) ist die Sicherung und Entwicklung der Region als
Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sowie die Verbesserung der
Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt - unterstützt durch den
Ausschuss ländlicher Raum des Kreistages Parchim - auf der Grundlage einer
Landesrichtlinie (ILERL M-V) und den dort aufgeführten förderungsfähigen
Maßnahmen.
Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Förderung nach der ILERL M-V stehen die
MitarbeiterInnen des Sachgebietes Fördermittelstelle Ländlicher Raum des
Dezernates II beim Landkreis Parchim jederzeit zur Verfügung.
Kontakt
Landkreis Parchim
Dezernat II
Fördermittelstelle Ländlicher Raum
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Tel.: 03871 722-505
Stichwort:
Förderung des ländlichen Raums (ELER-Förderung) |
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.
1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum M-V (EPLR M-V), des
Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ und
der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL
M-V) werden Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung des
ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern gewährt.
Zuwendungen werden gewährt im Rahmen einer Projektförderung als
Anteilsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, in je nach
Maßnahmenart und Zuwendungsempfänger unterschiedlicher Förderhöhe gemäß den
Bestimmungen in der ILERL M-V.
Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere
juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen und
Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Stiftungen sowie andere
juristische Personen des privaten Rechts sein.
Bewilligungsbehörde für die Gewährung der Zuwendungen ist der Landrat.
Anträge sind schriftlich und formgebunden bei der Bewilligungsbehörde zu
stellen.
Mehr Informationen im Europa-Portal des Landes:
http://www.europa-mv.de |
(Auszug veröffentlicht im Landboten Nr. 2 2010)
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